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Wir versichern Sonderrisiken in den Branchen ...
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Filmmaterial und Datenträger
Filmmaterial und sonstige Datenträger (MAZ, DigiBeta etc.) können
bei einer Filmproduktion beschädigt werden oder verloren gehen. Die
Versicherung deckt nicht nur Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
ab, sondern auch Mehrkosten, die für nachträgliche bzw. erneute
Aufnahmen anfallen.
| Gegenstand der Versicherung |
Versichert sind die im Versicherungsvertrag genannten
Bild-, Ton- und Datenträger
a) während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transports;
b) als fertige Bild-, Ton- und Datenträger;
c) als Vorführkopien.
1. Versichert sind alle unvorhergesehenen Gefahren zu Wasser, zu Lande
und in der Luft, denen die versicherten Sachen während der Dauer
der Versicherung ausgesetzt sind.
2. Unvorhergesehen sind solche Gefahren, die der Versicherungsnehmer
oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben,
noch mit dem für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen
Fachwissen ohne grobe Fahrlässigkeit hätten vorhersehen
werden können.
3. Ersetzt werden Beschädigungen, Zerstörung und Abhandenkommen
der unter § 1 in den Bedingungen genannten Sachen. |
| Umfang der Versicherung |
Ersetzt werden:
a) Die aufgewendeten Mehrkosten bei Unterbrechung oder Störung
der Produktionsherstellung;
b) Die aufgewendeten oder noch aufzuwendenden Gesamtherstellungskosten
bei nicht möglicher Fertigstellung der Produktion abzüglich
der nicht mitversicherten Position. |
| Nicht versichert |
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
a) Schäden durch betriebsbedingte, normale oder vorzeitige Abnutzung
oder Alterung;
b) Schäden durch Witterungseinflüsse;
c) Aufwendungen, die für nicht schadenbedingte Änderungen der
versicherten Produktion getätigt werden;
d) Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten
vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden;
e) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen;
f) Schäden durch Kernenergie gemäß § 9 AVB Film 1998;
g) mittelbare Schäden, auch wenn sie die Folge eines ersatzpflichtigen
Schadens sind, z. B. aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder
Verlust von Folgeaufträgen;
h) Vertragsstrafen. |
| Versicherungssumme |
Gesamtherstellungskosten ohne MwSt., Reserve und
Rechte, Sonderposition wie Handlungskosten können gesondert vereinbart
werden. |
| Geltungsbereich |
Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versicherungsvertrag
genannten Geltungsbereichs. |
| Vertragsgrundlagen |
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
die Film-Versicherung (AVB Film 1998) und die Besonderen Bedingungen
für die Filmmaterial-Versicherung (BVB Material 1998). |
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Kontakt
Gerhard Widmann
Geschäftsführer Special Risk Consortium GmbH
Tel: 089-6283389-0
Fax: 089-6283389-8
E-Mail: gerhard.widmann@srcmail.de
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