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Filmmaterial und Datenträger

Filmmaterial und sonstige Datenträger (MAZ, DigiBeta etc.) können bei einer Filmproduktion beschädigt werden oder verloren gehen. Die Versicherung deckt nicht nur Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten ab, sondern auch Mehrkosten, die für nachträgliche bzw. erneute Aufnahmen anfallen.

Gegenstand der Versicherung Versichert sind die im Versicherungsvertrag genannten Bild-, Ton- und Datenträger
a) während der Herstellung, Bearbeitung, Lagerung und des Transports;
b) als fertige Bild-, Ton- und Datenträger;
c) als Vorführkopien.
1. Versichert sind alle unvorhergesehenen Gefahren zu Wasser, zu Lande und in der Luft, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind.
2. Unvorhergesehen sind solche Gefahren, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben, noch mit dem für die ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen ohne grobe Fahrlässigkeit hätten vorhersehen werden können.
3. Ersetzt werden Beschädigungen, Zerstörung und Abhandenkommen der unter § 1 in den Bedingungen genannten Sachen.
Umfang der Versicherung Ersetzt werden:
a) Die aufgewendeten Mehrkosten bei Unterbrechung oder Störung der Produktionsherstellung;
b) Die aufgewendeten oder noch aufzuwendenden Gesamtherstellungskosten bei nicht möglicher Fertigstellung der Produktion abzüglich der nicht mitversicherten Position.
Nicht versichert Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:
a) Schäden durch betriebsbedingte, normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung;
b) Schäden durch Witterungseinflüsse;
c) Aufwendungen, die für nicht schadenbedingte Änderungen der versicherten Produktion getätigt werden;
d) Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt wurden;
e) Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen;
f) Schäden durch Kernenergie gemäß § 9 AVB Film 1998;
g) mittelbare Schäden, auch wenn sie die Folge eines ersatzpflichtigen Schadens sind, z. B. aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Verlust von Folgeaufträgen;
h) Vertragsstrafen.
Versicherungssumme Gesamtherstellungskosten ohne MwSt., Reserve und Rechte, Sonderposition wie Handlungskosten können gesondert vereinbart werden.
Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versicherungsvertrag genannten Geltungsbereichs.
Vertragsgrundlagen Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Film-Versicherung (AVB Film 1998) und die Besonderen Bedingungen für die Filmmaterial-Versicherung (BVB Material 1998).

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Anfrage

Über unser E-Mail-Formular können Sie eine konkrete Anfrage an uns senden. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Kontakt

Gerhard Widmann
Geschäftsführer Special Risk Consortium GmbH
Tel: 089-6283389-0
Fax: 089-6283389-8
E-Mail: gerhard.widmann@srcmail.de


   
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