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Glossar Spezialversicherungen

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, ggf. ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt werden.
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Assekuranz
Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft.
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Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftplichtversicherung von SRC schützt das Betriebsvermögen Ihres Medienbetriebs vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken.
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Betriebsunterbrechung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung von SRC deckt neben Sachschäden auch den entgangenen Gewinn, die forlaufenden Kosten und die Aufwendungen für Schadenminderung.
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E & O
Der Begriff E & O bezeichnet die Haftpflicht des Produzenten gegenüber Dritten, sofern geistiges Eigentum oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt werden.
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Eigenbehalt
Auch Selbstbehalt, Selbstbeteiligung: Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in DM oder Prozent.
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Film- und Fotoapparateversicherung
SRC versichert Filmapparate und produktionstechnisches Equipment. Es ist sinnvoll, Requisiten und Bauten, Elektronik und Maschinen, Film- und Fotoapparate, einzelne Geräte oder Musikinstrumente gegen Schäden oder Verlust abzusichern.
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Filmmaterial- und Datenträgerversicherung
Wenn Filmmaterial und sonstige Datenträger (MAZ, DigiBeta etc.) bei einer Filmproduktion beschädigt werden oder verloren gehen, deckt die Versicherung nicht nur Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten ab, sondern auch Mehrkosten, die für nachträgliche bzw. erneute Aufnahmen anfallen.
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Imageverlust
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass eine Veranstaltung oder eine Werbekampagne nicht gestartet werden kann bzw. abgebrochen oder modifiziert werden muss.
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Kündigung des Vertrags
Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, und Verträge, die aufgrund von Verlängerungsklauseln fortgesetzt werden, können von beiden Partnern zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich lang sein, sie darf nicht weniger als einen, höchstens aber drei Monate betragen. Der Termin der Kündigung ist das Ende der Versicherungsperiode. Ein Versicherer hat eine unwirksame Kündigung ausdrücklich zurückzuweisen, ansonsten muss diese so behandelt werden, als ob wirksam gekündigt worden ist.
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Kündigung, außerordentliche
Im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Wegfall des versicherten Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Im Schadenfall lässt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder innerhalb eines Monats kündigen. Jede Beitragserhöhung berechtigt zur Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994 abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes nicht geändert hat.
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Kündigung, ordentliche
Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Für Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei nach dem 25. Juni 1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen können beide Seiten zum Ende des fünften und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist kündigen.
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Musikinstrumenteversicherung
SRC deckt das besondere Risiko beim Transport dieser sensiblen, hochwertigen Geräte.
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Neuwert
Betrag, der für die Neuanschaffung einer Sache oder den Wiederaufbau eines Gebäudes nötig ist.
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Personenausfall
Hauptdarsteller, Regisseur und andere maßgeblich an einem Filmvorhaben beteiligte Personen können aus den unterschiedlichsten Gründen die Produktion durch ihren Ausfall unterbrechen, beenden oder durch eine zeitliche Verschiebung verteuern. Dieses Risiko versichert SRC.
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Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Der Schein enthält unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte Verträge und Risiken.
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Prize Bonus
Wenn es im Spitzensport um die Auslobung von Preisgeldern für Spitzenleistungen und die damit verbundenen finanziellen Risiken geht, hilft die Erfahrung von SRC, diese Risiken zu platzieren und somit das Budget abzusichern.
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Prize-Indemnity
Der Vermögensschaden der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass ein ausgelobter Gewinn oder ein ausgelobtes Preisgeld fällig wird.
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Produktionshaftpflicht
Im Zusammenhang mit Produktionsarbeiten im Film- und TV-Bereich kann es leicht passieren, dass Dritten Schäden größeren Ausmaßes zugefügt werden. SRC kennt die Risiken und bietet die erforderliche Deckung an.
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Produktionskasse
Die Zahlungsmittel, die während der Produktion im Film- und TV-Bereich eingesetzt werden, sind Gefahren ausgesetzt. Auch dieses Risiko lässt sich absichern.
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Requisitenversicherung
Die Beschädigung von Requisiten aller Art kann bei Film und TV-Produktionen zu nicht geplanten Folgekosten führen. SRC bietet die erforderliche Deckung an.
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Risiko
Das versicherte Risiko ist der Gegenstand des Versicherungsvertrages, beschrieben durch das versicherte Subjekt / Objekt, die Gefahren, die nachteilig auf das Objekt einwirken können, sowie den Versicherungsumfang. Unter Risiko wird die Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, das zum Eintritt des Schadens führen kann.
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Risikoausschluss
Nicht zu versichernde Gefahr.
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Risikobeitrag
Teil des Versicherungsbeitrags (Prämie), der nach Abzug von Kosten zur Deckung der voraussichtlichen Schadenaufwendungen verbleibt. 
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Risikozuschlag
Zuschlag auf den Tarifbeitrag wegen unnormaler Risikoverhältnisse.
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Rücktrittsrecht
Wenn dem Kunden bereits bei Antragstellung sowohl die Versicherungsbedingungen als auch alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen überreicht worden sind, gilt das Rücktrittsrecht. Die Rücktrittserklärung muss er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins an den Versicherer absenden.
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Schadenversicherung
Deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden und wird im internationalen Sprachgebrauch oft Nicht-Personenversicherung genannt. Dazu zählen u.a. Sachversicherungen (Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm mit Hagel) sowie Kraftfahrt-, Allgemeine Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport- und Kreditversicherungen.  
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Sonderrisiken
Risiken, die nicht im Rahmen herkömmlicher Versicherungen abgedeckt werden. Spezialversicherer, wie SRC haben sich auf die Deckung von Sonderrisiken spezialisiert.
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Sponsorenausfall
Der wirtschaftliche Erfolg einer Werbemaßnahme oder Veranstaltung kann "unberechenbar" werden. Investoren brauchen zusätzliche Sicherheit, wenn sie sich finanziell in Engagements begeben, die vom Erfolg einer Person abhängen. SRC ist Spezialist, wenn es um Kalkulierung und Platzierung derartiger Risiken geht.
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Technik- und Elektronikversicherung
Ohne funktionierende elektronische und technische Einrichtungen und Equipment läuft im Medienunternehmen gar nichts. SRC deckt daher ausreichend das Risiko auf diesem Sektor und versichert das technische und elektronische Equipment während Transport, Lagerung und Gebrauch.
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Transportversicherung
Film- und Fotoapparate oder Musikinstrumente sind typische Beispiele für sensible, hochwertige Geräte, deren Transport regelmäßig eine besondere Risikodeckung erfordert.
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Übererfolg einer Werbekampagne
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass eine Werbekampagne einen überdurchschnittlichen, nicht geplanten Erfolg erzielt.
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Underwriter
Eine von Versicherern mit Vollmachten ausgestattete Zeichnungsstelle, die komplett die Aufgaben des Versicherungsbetriebes im Namen der Vollmachtgeber übernimmt. Sie nimmt die Aufgabe eines Assekuradeurs für bestimmte Marktsegmente, Sparten oder einzelne Produkte wahr.
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Unfall
SRC schließt für Ihre Darsteller, Mitarbeiter oder Zuschauer eine Unfallversicherung ab. Sie können so die finanziellen Folgen eines Unfalls, der zur Invalidität bzw. zum Tod führt, absichern.
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Veranstalterhaftpflicht
Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung Dritten zugefügt werden, können leicht ein beträchtliches Ausmaß annehmen. SRC ist der verlässliche Partner, der die Risiken kennt und im Vorfeld bei der notwendigen Absicherung hilft.
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Veranstaltungsausfall
Jede Veranstaltung kostet Geld. Das beginnt schon mit den Vorbereitungen wie Hallenmiete, Plakatierung und Vorverkauf und reicht noch weit darüber hinaus. Die Ausfallversicherung gibt finanziellen Schutz, falls eine Veranstaltung abgebrochen oder verschoben werden muss bzw. ganz ausfällt.
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Versicherung
Leistungsversprechen für den Schadenfall.
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Versicherungsbedingungen
Siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen.
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Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrags durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrags, frühestens aber zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn. 
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Versicherungsnehmer
Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Muss nicht mit dem Versicherten oder Bezugsberechtigten identisch sein.
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Versicherungsschein
Siehe Police.
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Versicherungssteuer
Versicherungsbeiträge zur Schaden- und Unfallversicherung unterliegen der Versicherungssteuer. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent.
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Versicherungssumme
Finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer im Schadenfall zu erbringen hat.
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Versicherungsvermittler
Personen, die berechtigt sind, für andere Versicherungsverträge abzuschließen oder anzubahnen. Man unterscheidet zwischen Versicherungsvertretern, Angestellten im Außendienst und Versicherungsmaklern. Selbständige Versicherungsvertreter stehen in Vertragsverhältnissen zu Versicherungsunternehmen, in denen u.a. Vollmachten und Provisionen (z. B. für Vermittlung, Betreuung, Inkasso) geregelt sind. Siehe auch Underwriter.
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Wetterversicherung
Veranstaltungen sind oft wetterabhängig. Ob fehlender Schnee oder Dauerregen - Abbruch, Verschiebungen und zusätzliche Kosten brauchen eine finanzielle Deckung.
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Widerrufsrecht
Der Antragsteller kann seine auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrags schriftlich widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer oder dem Versicherungsvermittler.
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Widerspruchsrecht
Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden, kann der Kunde nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem Vertrag widersprechen, also vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
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Zeitwert
Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt - im Gegensatz zum Neuwert (Neuanschaffungspreis) oder ursprünglichen Anschaffungspreis. Entspricht dem Neuwert abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch. 
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