
Glossar Spezialversicherungen
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers
und Versicherers, ggf. ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen,
legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören
zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit 1994 nicht mehr vom
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt werden.
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Assekuranz
Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft.
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Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftplichtversicherung von SRC schützt das Betriebsvermögen
Ihres Medienbetriebs vor existenzbedrohenden Haftungsrisiken.
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Betriebsunterbrechung
Die Betriebsunterbrechungsversicherung von SRC deckt neben Sachschäden
auch den entgangenen Gewinn, die forlaufenden Kosten und die Aufwendungen
für Schadenminderung.
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E & O
Der Begriff E & O bezeichnet die Haftpflicht des Produzenten gegenüber
Dritten, sofern geistiges Eigentum oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht
verletzt werden.
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Eigenbehalt
Auch Selbstbehalt, Selbstbeteiligung: Anteil des Versicherungsnehmers
am Schaden in DM oder Prozent.
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Film- und Fotoapparateversicherung
SRC versichert Filmapparate und produktionstechnisches Equipment. Es ist
sinnvoll, Requisiten und Bauten, Elektronik und Maschinen, Film- und Fotoapparate,
einzelne Geräte oder Musikinstrumente gegen Schäden oder Verlust abzusichern.
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Filmmaterial- und Datenträgerversicherung
Wenn Filmmaterial und sonstige Datenträger (MAZ, DigiBeta etc.) bei einer
Filmproduktion beschädigt werden oder verloren gehen, deckt die Versicherung
nicht nur Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten ab, sondern auch Mehrkosten,
die für nachträgliche bzw. erneute Aufnahmen anfallen.
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Imageverlust
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass
eine Veranstaltung oder eine Werbekampagne nicht gestartet werden kann
bzw. abgebrochen oder modifiziert werden muss.
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Kündigung des Vertrags
Versicherungsverträge, die auf unbestimmte Zeit eingegangen sind, und
Verträge, die aufgrund von Verlängerungsklauseln fortgesetzt werden, können
von beiden Partnern zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt
werden. Die Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich lang sein, sie
darf nicht weniger als einen, höchstens aber drei Monate betragen. Der
Termin der Kündigung ist das Ende der Versicherungsperiode. Ein Versicherer
hat eine unwirksame Kündigung ausdrücklich zurückzuweisen, ansonsten muss
diese so behandelt werden, als ob wirksam gekündigt worden ist.
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Kündigung, außerordentliche
Im Schadenfall, bei einer Beitragserhöhung oder bei Wegfall des versicherten
Risikos hat der Versicherungsnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Im Schadenfall lässt sich der Vertrag vielfach binnen zwei Wochen oder
innerhalb eines Monats kündigen. Jede Beitragserhöhung berechtigt zur
Kündigung binnen eines Monats, wenn der Vertrag nach dem 28. Juli 1994
abgeschlossen worden ist und sich der Umfang des Versicherungsschutzes
nicht geändert hat.
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Kündigung, ordentliche
Ein- oder mehrjährige Versicherungsverträge verlängern sich meist automatisch
um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt
werden. Für Policen mit mehrjähriger Laufzeit hängt das Kündigungsrecht
davon ab, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Bei nach dem 25. Juni
1994 unterschriebenen Mehrjahresverträgen können beide Seiten zum
Ende des fünften und jedes folgenden Jahres unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist
kündigen.
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Musikinstrumenteversicherung
SRC deckt das besondere Risiko beim Transport dieser sensiblen, hochwertigen
Geräte.
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Neuwert
Betrag, der für die Neuanschaffung einer Sache oder den Wiederaufbau eines
Gebäudes nötig ist.
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Personenausfall
Hauptdarsteller, Regisseur und andere maßgeblich an einem Filmvorhaben
beteiligte Personen können aus den unterschiedlichsten Gründen die Produktion
durch ihren Ausfall unterbrechen, beenden oder durch eine zeitliche Verschiebung
verteuern. Dieses Risiko versichert SRC.
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Police
Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen
und Versicherungsnehmer, wird auch Police genannt. Der Schein enthält
unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasste und dokumentierte
Verträge und Risiken.
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Prize Bonus
Wenn es im Spitzensport um die Auslobung von Preisgeldern für Spitzenleistungen
und die damit verbundenen finanziellen Risiken geht, hilft die Erfahrung
von SRC, diese Risiken zu platzieren und somit das Budget abzusichern.
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Prize-Indemnity
Der Vermögensschaden der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass
ein ausgelobter Gewinn oder ein ausgelobtes Preisgeld fällig wird.
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Produktionshaftpflicht
Im Zusammenhang mit Produktionsarbeiten im Film- und TV-Bereich kann es
leicht passieren, dass Dritten Schäden größeren Ausmaßes zugefügt werden.
SRC kennt die Risiken und bietet die erforderliche Deckung an.
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Produktionskasse
Die Zahlungsmittel, die während der Produktion im Film- und TV-Bereich
eingesetzt werden, sind Gefahren ausgesetzt. Auch dieses Risiko lässt
sich absichern.
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Requisitenversicherung
Die Beschädigung von Requisiten aller Art kann bei Film und TV-Produktionen
zu nicht geplanten Folgekosten führen. SRC bietet die erforderliche Deckung
an.
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Risiko
Das versicherte Risiko ist der Gegenstand des Versicherungsvertrages,
beschrieben durch das versicherte Subjekt / Objekt, die Gefahren, die
nachteilig auf das Objekt einwirken können, sowie den Versicherungsumfang.
Unter Risiko wird die Gefahr bzw. das Wagnis verstanden, das zum Eintritt
des Schadens führen kann.
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Risikoausschluss
Nicht zu versichernde Gefahr.
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Risikobeitrag
Teil des Versicherungsbeitrags (Prämie), der nach Abzug von Kosten zur
Deckung der voraussichtlichen Schadenaufwendungen verbleibt.
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Risikozuschlag
Zuschlag auf den Tarifbeitrag wegen unnormaler Risikoverhältnisse.
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Rücktrittsrecht
Wenn dem Kunden bereits bei Antragstellung sowohl die Versicherungsbedingungen
als auch alle weiteren vom Gesetz vorgesehenen Verbraucherinformationen
überreicht worden sind, gilt das Rücktrittsrecht. Die Rücktrittserklärung
muss er innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins an
den Versicherer absenden.
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Schadenversicherung
Deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden und wird im internationalen
Sprachgebrauch oft Nicht-Personenversicherung genannt. Dazu zählen
u.a. Sachversicherungen (Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl
mit Vandalismus, Raub, Leitungswasser und Sturm mit Hagel) sowie Kraftfahrt-,
Allgemeine Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport- und Kreditversicherungen.
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Sonderrisiken
Risiken, die nicht im Rahmen herkömmlicher Versicherungen abgedeckt
werden. Spezialversicherer, wie SRC haben sich auf die Deckung von Sonderrisiken
spezialisiert.
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Sponsorenausfall
Der wirtschaftliche Erfolg einer Werbemaßnahme oder Veranstaltung kann
"unberechenbar" werden. Investoren brauchen zusätzliche Sicherheit, wenn
sie sich finanziell in Engagements begeben, die vom Erfolg einer Person
abhängen. SRC ist Spezialist, wenn es um Kalkulierung und Platzierung derartiger
Risiken geht.
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Technik- und Elektronikversicherung
Ohne funktionierende elektronische und technische Einrichtungen und Equipment
läuft im Medienunternehmen gar nichts. SRC deckt daher ausreichend das
Risiko auf diesem Sektor und versichert das technische und elektronische
Equipment während Transport, Lagerung und Gebrauch.
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Transportversicherung
Film- und Fotoapparate oder Musikinstrumente sind typische Beispiele für
sensible, hochwertige Geräte, deren Transport regelmäßig eine besondere
Risikodeckung erfordert.
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Übererfolg einer Werbekampagne
Der Vermögensschaden, der dem Versicherungsnehmer dadurch entsteht, dass
eine Werbekampagne einen überdurchschnittlichen, nicht geplanten Erfolg
erzielt.
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Underwriter
Eine von Versicherern mit Vollmachten ausgestattete Zeichnungsstelle,
die komplett die Aufgaben des Versicherungsbetriebes im Namen der Vollmachtgeber
übernimmt. Sie nimmt die Aufgabe eines Assekuradeurs für bestimmte Marktsegmente,
Sparten oder einzelne Produkte wahr.
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Unfall
SRC schließt für Ihre Darsteller, Mitarbeiter oder Zuschauer
eine Unfallversicherung ab. Sie können so die finanziellen Folgen
eines Unfalls, der zur Invalidität bzw. zum Tod führt, absichern.
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Veranstalterhaftpflicht
Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung Dritten zugefügt werden, können
leicht ein beträchtliches Ausmaß annehmen. SRC ist der verlässliche Partner,
der die Risiken kennt und im Vorfeld bei der notwendigen Absicherung hilft.
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Veranstaltungsausfall
Jede Veranstaltung kostet Geld. Das beginnt schon mit den Vorbereitungen
wie Hallenmiete, Plakatierung und Vorverkauf und reicht noch weit darüber
hinaus. Die Ausfallversicherung gibt finanziellen Schutz, falls eine Veranstaltung
abgebrochen oder verschoben werden muss bzw. ganz ausfällt.
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Versicherung
Leistungsversprechen für den Schadenfall.
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Versicherungsbedingungen
Siehe Allgemeine Versicherungsbedingungen.
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Versicherungsbeginn
Der Versicherungsschutz beginnt üblicherweise nach Annahme des Antrags
durch das Unternehmen und Zahlung des ersten Beitrags, frühestens aber
zu dem im Versicherungsschein festgelegten Versicherungsbeginn.
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Versicherungsnehmer
Person, die mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag abgeschlossen
hat und den Versicherungsbeitrag schuldet. Muss nicht mit dem Versicherten
oder Bezugsberechtigten identisch sein.
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Versicherungsschein
Siehe Police.
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Versicherungssteuer
Versicherungsbeiträge zur Schaden- und Unfallversicherung unterliegen
der Versicherungssteuer. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent.
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Versicherungssumme
Finanzielle Obergrenze der Leistung, die der Versicherer im Schadenfall
zu erbringen hat.
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Versicherungsvermittler
Personen, die berechtigt sind, für andere Versicherungsverträge abzuschließen
oder anzubahnen. Man unterscheidet zwischen Versicherungsvertretern, Angestellten
im Außendienst und Versicherungsmaklern. Selbständige Versicherungsvertreter
stehen in Vertragsverhältnissen zu Versicherungsunternehmen, in denen
u.a. Vollmachten und Provisionen (z. B. für Vermittlung, Betreuung, Inkasso)
geregelt sind. Siehe auch Underwriter.
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Wetterversicherung
Veranstaltungen sind oft wetterabhängig. Ob fehlender Schnee oder Dauerregen
- Abbruch, Verschiebungen und zusätzliche Kosten brauchen eine finanzielle
Deckung.
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Widerrufsrecht
Der Antragsteller kann seine auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags
gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Unterzeichnung
des Versicherungsantrags schriftlich widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung
ist der Eingang der schriftlichen Widerrufserklärung beim Versicherer
oder dem Versicherungsvermittler.
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Widerspruchsrecht
Sind bei Antragstellung nicht alle Informationen ausgehändigt worden,
kann der Kunde nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen
und aller übrigen Verbraucherinformationen innerhalb von 14 Tagen dem
Vertrag widersprechen, also vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen.
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Zeitwert
Wert einer Sache zu einem bestimmten Zeitpunkt - im Gegensatz zum Neuwert
(Neuanschaffungspreis) oder ursprünglichen Anschaffungspreis. Entspricht
dem Neuwert abzüglich eines Betrags für Alter, Abnutzung und Gebrauch.
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