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Technik und Elektronik

Ohne funktionierende elektronische und technische Einrichtungen und Equipment läuft in Medienunternehmen gar nichts. Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Risikoabdeckung auf diesem Sektor. SRC versichert das technische Equipment während Transport, Lagerung oder Gebrauch. Dazu gehören Aufnahme-, Bearbeitungs- und elektronische Wiedergabegeräte von Film- und Fernsehproduktionsfirmen, Licht und Beschallung, Tonstudios und Ü-Wagen.

Gegenstand der Versicherung 1. Versichert werden können:
a) Anlagen und Geräte der Informations-, Kommunikations-, Bürotechnik; Studio- und Ateliertechnik;
b) Film-, Ton und Lichttechnik;
c) Sonstige elektrotechnische Anlagen und Geräte.
2. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, können versichert werden:
a) Datenträger (Datenspeicher für maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie vom Benutzer nicht auswechselbar sind (z. B. Festplatten jeder Art);
b) Daten (maschinenlesbare Informationen) sind nur versichert, wenn sie für die Grundfunktion der versicherten Sachen notwendig sind (System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten).
Umfang der Versicherung Der Versicherer leistet Entschädigung für Sachschäden an versicherten Sachen durch vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Entschädigung wird geleistet für Beschädigungen oder Zerstörungen (Sachschäden), insbesondere durch
a) Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit;
b) Überspannung, Induktion, Kurzschluss;
c) Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion (einschließlich der Schäden durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen);
d) Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung;
e) Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus;
f) höhere Gewalt;
g) Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Nicht versichert Nicht versichert sind Beschädigungen die
a) durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten,
b) durch Kriegsereignisse jeder Art oder innere Unruhen,
c) durch Kernenergie,
d) durch Erdbeben oder in deren Folge,
e) durch betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung oder Alterung
entstanden sind.
Versicherungssumme Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis der versicherten Sache im Neuzustand (Neuwert) zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).
Geltungsbereich Versicherungsschutz besteht innerhalb des im Versicherungsvertrag genannten Geltungsbereichs.
Vertragsgrundlagen Allgemeine Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE) und Klauseln.

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Über unser E-Mail-Formular können Sie eine konkrete Anfrage an uns senden. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Kontakt

Helmut Hommelsheim
Prokurist Special Risk Consortium GmbH
Tel: 0221-9140940
Fax: 0221-9140944
E-Mail: helmut.hommelsheim@srcmail.de


   
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