Beschwerdemanagement
Was ist eine Beschwerde?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert eine Beschwerde wie folgt:
Eine Äußerung der Unzufriedenheit, die von einer Person in Bezug auf ein Versicherungsunternehmen hinsichtlich des Versicherungsvertrags oder einer dieser Person erbrachten Dienstleistung zum Ausdruck gebracht wird. Die Definition gilt auch für an einen Versicherer adressierte Beschwerden, die Bezug auf einen Versicherungsvermittler nehmen. Die Bearbeitung der Beschwerden unterscheidet sich von der Schadenbearbeitung wie auch von einer einfachen Bitte um Vertragserfüllung oder Informationsbereitstellung oder Klärung. Um als Beschwerde zu gelten, muss nicht unbedingt das Wort „Beschwerde" im Titel erscheinen.
Kontakt SRC
Sollten Sie einmal mit unserer Dienstleistung nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen, damit wir die Möglichkeit haben, einen Fehler zu verbessern.
Kontaktieren Sie hierzu den Beschwerdebeauftragten von SRC:
Jens Reiners
SRC Special Risk Consortium GmbH
Belfortstraße 15
50668 Köln
Tel: 0221-91409-30
Fax: 0221-91409-44
E-Mail: jens.reiners@scrmail.de
Bitte melden Sie uns schriftlich und in der Sprache, die in der Police verwendet wurde, den Grund Ihrer Beschwerde, sowie die relevanten Vertragsdaten (Versicherungsscheinnummer), damit wir Ihren Vorgang dem entsprechenden Versicherungsvertrag zuweisen können. Wir werden uns dann innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei Ihnen melden. Im Anschluss werden wir Ihnen innerhalb von weiteren 14 Tagen einen finalen Lösungsvorschlag schriftlich unterbreiten.
Kontakt Versicherungsombudsmann
Sollten Sie mit unserem Lösungsvorschlag nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, den Ombudsmann zu kontaktieren:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 01804-224424
Telefax: 01804-224425
Website: www.versicherungsombudsmann.de
Hiervon unberührt bleibt für Sie als Versicherungsnehmer selbstverständlich die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden.
Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Für Great Lakes Insurance SE Policen
Unser wichtigstes Anliegen ist es, Ihnen als Kunden einen hervorragenden Service zu bieten. Wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht vertragskonform abgelaufen ist, rufen Sie einfach uns oder Ihren zuständigen Ansprechpartner vor Ort an und schildern Sie Ihr Anliegen oder bitten Sie um unseren Rückruf. Wir werden uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei Beschwerden können Sie sich aber auch an folgende Aufsichtsbehörde wenden:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sollten Sie mit unserem Lösungsvorschlag nicht einverstanden sein, steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde an die BaFin zu richten.
Kontakt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungen
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Telefon: 0228-4108-0
Telefax: 0228-4108-1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schlichtungsstelle ist und somit keine rechtsverbindlichen Entscheidungen treffen kann.
Für Lloyd's Policen
Sollten Sie bei unseren Policen, die wir auf Lloyd's Paper ausgestellt mit unserer Antwortzeit unzufrieden sein, können Sie ihre Beschwerde auch direkt an Lloyd's richten. Lloyd's wird den Vorgang untersuchen und abschließend beantworten.
Die Lloyd's Kontaktinformationen lauten wie folgt:
Lloyd's Deutschland
Taunusanlage 11
60329 Frankfurt
Tel: +49 (0)69 7144 881 0
E-Mail: lloydsfrankfurt@lloyds.com
Lloyd's Brussels
Service Manager
Complaints team
Lloyd's Insurance Company S.A.
Bastion Tower
Marsveldplein 5
1050 Brussels Belgium
Tel: +44 (0)20 7327 5693
E-Mail: complaints@lloyds.com
Website: www.lloydsbrussels.com/complaints
Hiervon unberührt bleibt für Sie als Versicherungsnehmer selbstverständlich die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Hiervon unberührt bleibt für Sie als Versicherungsnehmer selbstverständlich die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.